Die Linke begrüßt das gießener Urteil zum Kasseler Energiegeld bezüglich der Anrechnungen auf Jobcenterleistungen und bietet Unterstützung an das zu unrecht entgangene Geld wieder zu bekommen.
Jenny Schirmer, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion dazu:
„Wir begrüßen sehr, dass das Landessozialgericht nun Klarheit zum Einwohner-Energie-Geld für die Menschen in Kassel geschaffen hat. Nichtsdestotrotz ist das Geld bei sehr vielen arbeitssuchenden Haushalten auf die Leistungen zur Grundsicherung angerechnet worden. Daher fordern wir die Stadt Kassel nun auf breit über die Falschanrechnung zu informieren und Wege aufzuzeigen, wie man das zu unrecht abgezogene Geld wiederbekommt. Dass es gerade bei den Ärmsten zum Abzug kam, ist immer noch eine große Ungerechtigkeit. Die Kasseler SPD hätte rechtzeitig diesen Fehlern vorbeugen müssen, indem eine einheitliche Linie mit dem Jobcenter getroffen wird. Sie hat unsere Warnungen ignoriert. Manche Stellen haben Betroffenen wegen der Unsicherheit und dem bürokratischen Akt daher von einer Beantragung abgeraten.“
Myriam Kaskel vom Kreisvorstand ergänzt:
„Wir unterstützen gerne alle Menschen, denen beim Kasseler Jobcenter zu unrecht das Einwohner-Energie-Geld als Einkommen angerechnet wurde. Einen Musterwiderspruch kann man bei uns auf der Website aufrufen, um sein Recht einzufordern. Ansonsten kann man auch gern eine unsere beiden Sozialsprechstunden in Anspruch nehmen: Entweder Mittwochs ab 14 Uhr im Parteibüro in der Schillerstr. 21 oder Donnerstags telefonisch ab 14 Uhr unter der Nummer 0561 7873314.“
Der Mustertext ist abrufbar unter:
_______________________________________________________________________________
Betroffene können einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und gegen den Bescheid vorgehen, in (oder mit) dem das Energiegeld angerechnet wurde.
Folgender Text als Formulierungsvorschlag:
***
Antrag auf Überprüfung des Bescheides vom xxxxx gem. § 44 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Überprüfung des Bescheides vom xxxxx gem. § 44 SGB X. Der Bescheid ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten. Mit dem Bescheid wurde Energiegeld in Höhe von 75 € als Einkommen an meine Leistungen zum Lebensunterhalt angerechnet. Das ist, wie das LSG Hessen mit Urteil vom xxxxx feststellte, rechtswidrig.
Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt […] nicht als Einkommen zu berücksichtigen soweit deren Berücksichtigung für die Betroffenen grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären.
Aus der Entscheidung über die Anrechnung der Zuwendung geht nicht hervor, ob Ermessen ausgeübt wurde und welche Gründe für die Anrechnung der Zuwendung als Einkommen sprechen. Der Bescheid verletzt damit die Grundsätze des § 39 SGB I und des § 35 SGB X.
Der Bescheid ist daher aufzuheben und die Leistungen sind ohne Berücksichtigung der Zuwendung zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXX Name und Unterschrift der/des Betroffenen
!! Wichtige Zusatzinfo:
Sollte der Überprüfungsantrag abgelehnt werden, müssen Betroffene gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Damit kannn man mit dem Rechtsmittel den Urspungsbescheid in Frage stellen.